STARTSEITE | UNTERNEHMEN | LEISTUNGEN | REFERENZEN | KONTAKT | IMPRESSUM |
LEISTUNGEN | ||
Kaufmännisch |
Reparaturen
|
Technisch |
Immobilien-Abrechnung |
Im Verwaltervertrag sind die Grenzen für kleine Reparaturen festgelegt. Umfangreichere Vorhaben werden nur nach Genehmigung der Eigentümer vorbereitet und durchgeführt. |
Wartung und Pflege |
In jedem Fall wird vorher festgelegt, ob und ggf. in welchem Umfang der Verwalter dafür eine zusätzliche Gebühr bekommt. Dies gilt auch für Renovierungen, so weit sie nicht die Mieter oder Nutzer selbst zu verantworten haben. |
||
Mieter-Abrechnung |
Reparaturen gehören grundsätzlich nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie sind aber steuerlich Ausgaben und damit gesondert ausgewiesene Posten der Immobilien-Abrechnung. |
Reparaturen |
Umfangreiche Reparaturen werden auf der Basis von Ausschreibungen vergeben. Bauleitung und Abrechnung erfolgt auf der Basis der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der aktuellsten Fassung. |
||
Vermietung |
In diesem Zusammenhang werden Einbehalte oder Bürgschaften zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche vereinbart und durchgesetzt.
|
Instandsetzung |