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H A U S V E R W A L T U N G

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LEISTUNGEN

 

Kaufmännisch

Reparaturen

Technisch

Immobilien-Abrechnung
Im Verwaltervertrag sind die Grenzen für kleine Reparaturen festgelegt. Umfangreichere
Vorhaben werden nur nach Genehmigung der Eigentümer vorbereitet und durchgeführt.
Wartung und Pflege
 
In jedem Fall wird vorher festgelegt, ob und ggf. in welchem Umfang der Verwalter
dafür eine zusätzliche Gebühr bekommt. Dies gilt auch für Renovierungen, so weit sie nicht
die Mieter oder Nutzer selbst zu verantworten haben.
 
Mieter-Abrechnung
Reparaturen gehören grundsätzlich nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Sie sind aber steuerlich Ausgaben und damit gesondert ausgewiesene Posten
der Immobilien-Abrechnung.
Reparaturen
 
Umfangreiche Reparaturen werden auf der Basis von Ausschreibungen vergeben.
Bauleitung und Abrechnung erfolgt auf der Basis der Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB) in der aktuellsten Fassung.
 
Vermietung
In diesem Zusammenhang werden Einbehalte oder Bürgschaften zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche vereinbart und durchgesetzt.
Instandsetzung