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LEISTUNGEN | ||
Kaufmännisch |
Immobilien-Abrechnung
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Technisch |
Immobilien-Abrechnung |
Auch bei Immobilien mit nur einem Eigentümer erfolgt die Verwaltung auf der Basis des Wohnungseigentumsgesetzes und seiner ergänzenden Richtlinien. Einzelheiten regelt der Verwaltervertrag. |
Wartung und Pflege |
Nach Abschluss des Geschäftsjahres wird eine Abrechnung erstellt. In ihr werden das eingezahlte Hausgeld (ggf. einschl der Mieteingänge) den Ausgaben für jeden Eigentümer getrennt gegenüber gestellt. |
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Mieter-Abrechnung |
Die darin enthaltenen umlagefähigen Betriebsausgaben sind Teil der für die Mieter/Nutzer ebenfalls erstellten Betriebskosten-Abrechnung. |
Reparaturen |
Die Immobilien-Abrechnung enthält alle Angaben für die Steuererklärungen der Eigentümer. |
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Vermietung |
Entsprechend den Anforderungen des WEG wird der Wirtschaftsplan für das Folgejahr erstellt. Dieser wie auch der Finanzplan geben Auskunft über die Höhe der zu bildenden Rücklagen. |
Instandsetzung |