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H A U S V E R W A L T U N G

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LEISTUNGEN

 

Kaufmännisch

Immobilien-Abrechnung

Technisch

Immobilien-Abrechnung
Auch bei Immobilien mit nur einem Eigentümer erfolgt die Verwaltung auf der
Basis des Wohnungseigentumsgesetzes und seiner ergänzenden Richtlinien.
Einzelheiten regelt der Verwaltervertrag.
Wartung und Pflege
 
Nach Abschluss des Geschäftsjahres wird eine Abrechnung erstellt.
In ihr werden das eingezahlte Hausgeld (ggf. einschl der Mieteingänge)
den Ausgaben für jeden Eigentümer getrennt gegenüber gestellt.
 
Mieter-Abrechnung
Die darin enthaltenen umlagefähigen Betriebsausgaben sind Teil der
für die Mieter/Nutzer ebenfalls erstellten Betriebskosten-Abrechnung.
Reparaturen
 
Die Immobilien-Abrechnung enthält alle Angaben für die
Steuererklärungen der Eigentümer.
 
Vermietung
Entsprechend den Anforderungen des WEG wird der Wirtschaftsplan für
das Folgejahr erstellt. Dieser wie auch der Finanzplan geben Auskunft
über die Höhe der zu bildenden Rücklagen.
Instandsetzung